eTeach-Freiräume

Mit dem Format „eTeach-Freiräume“ wird die Möglichkeit geboten, die eigenen Lehr- und Lernformate weiterzuentwickeln. Sie erhalten Fördermittel, um Ihre Lehrveranstaltung methodisch-didaktisch weiterzuentwickeln, Ihre Lehrmaterialien anzureichern oder digitale Medien einzuführen. Im Mittelpunkt dieser Weiterentwicklungen stehen die Verbesserung des Lernerfolgs und der Kompetenzerwerb von Studierenden sowie eine bessere Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung.

Mehr Zeit für frisches Lehren und Lernen!

Die „eTeach-Freiräume“ stehen allen Lehrenden der Thüringer Hochschulen offen, die für die Gestaltung der Curricula oder die Ausgestaltung einer Lehrveranstaltung verantwortlich sind. Ziel der Förderung ist die praxisnahe Weiterentwicklung von bestehenden Lehrveranstaltungen mit einem besonderen Fokus auf die Stärkung sogenannter Future Skills. Gefördert werden unter anderem die Erstellung von Lehr-/Lernmaterialien, die Audio- / Videoproduktion für das Lernen und Lehren, die Erstellung von Kursräumen, die Einführung neuer Methoden sowie medialer und digitaler Werkzeuge oder auch lehrbezogene Beratung, Lehrcoaching oder Hospitation. Die Förderung dient vor allem der Weiterentwicklung Ihrer Lehre.

Die Aufbereitung Ihrer Erfahrungen soll geeignet sein, anderen Lehrenden einen Zugang zu ermöglichen: Wir laden Sie ein, Ihre Ergebnisse in einem unserer Vernetzungs- und Austauschformate vorzustellen. Dazu gehören unter anderem Talks@eTeach, der Workshop „Im Dialog“ oder auch die eTeach-Jahrestagung. Die geförderten Vorhaben werden auf den Webseiten des eTeach-Netzwerks Thüringen, gegebenenfalls auch in anderen Medien, öffentlich bekannt gemacht.

Es kann ein Antrag pro Person und Jahr gestellt werden. Mit der Förderung von maximal 3.000 Euro können die Kosten für Verträge, für Lehraufträge (inkl. Reise- und Übernachtungskosten), für die Beschaffung von Lehr-/Lernmitteln oder Kosten für studentische Assistenzen übernommen werden.

Eine Interessensbekundung ist bis 1. Juli bei Ihrer Kontaktstelle und die finale Antragstellung bis zum 1. September für das folgende Jahr möglich. Bitte stimmen Sie die Idee Ihres Antrags vor der Einreichung mit Ihrer eTeach-Kontaktstelle ab. Grundlage dafür sind neben einer nachvollziehbaren Darstellung die in der Förderrichtlinie benannten Förderkriterien. Die Geförderten erhalten bis Mitte Oktober einen Förderbescheid. Alle Infos zu Fristen und zum Prozess von der Beantragung bis zur Berichterstattung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Grafik. 

Prozess-Timeline eTeach-Freiräume

Wichtige Unterlagen für Ihren Antrag

Zur Antragsstellung nutzen Sie bitte das Antragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Das ausgefüllte Formular muss anschließend von Ihnen über das Einreichungstool Converia hochgeladen werden. Die Einreichung ist ab 1. Juli möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Interessensbekundung gegenüber Ihrer eTeach-Kontaktstelle Voraussetzung für einen Antrag ist.

1 Antragsteller:in
Wie sind Sie in die Weiterentwicklung der Lehrveranstaltung / des Curriculums eingebunden? Nennen Sie – soweit möglich – Ihre Funktion (Studiengang-, Modulverantwortliche:r, ...).
Geben Sie Ihrem Vorhaben einen kurzen aussagekräftigen Titel.
Stellen Sie die Ziele dar, die durch die Weiterentwicklung erreicht werden sollen. Beschreiben Sie, inwieweit der Erwerb fachlicher und überfachlicher Kompetenzen unterstützt und / oder der Lernerfolg verbessert und / oder die Zugänglichkeit zur Lehrveranstaltung erhöht wird.
Beschreiben Sie die beabsichtigten Veränderungen an der Lehrveranstaltung. Gehen Sie dabei auf didaktische, methodische, medientechnologische und / oder strukturelle Veränderungen ein.
Welche Transfermöglichkeiten in andere Anwendungsgebiete und Kontexte sehen Sie für die Ergebnisse der Weiterentwicklung? Wie können die Ergebnisse von anderen Lehrenden (andere Kontexte, hochschulübergreifend) genutzt werden?
Beschreiben Sie kurz, wie Studierende an der Konzeption, Entwicklung, Erprobung und Evaluation beteiligt werden.
Stellen Sie kurz den Zeitraum der Implementierung dar. Wann ist beabsichtigt, die Ergebnisse der Weiterentwicklung im regulären Studienbetrieb zu verankern?
Erstellen Sie bitte einen Mittelverwendungsplan, der die Kalkulation der Kosten nachvollziehbar macht. Begründen Sie, soweit möglich, die Erforderlichkeit und stellen sie kurz die Aufgaben dar, die mit der Beauftragung verbunden werden.

Weitere Hinweise:

  • Die maximale Förderhöhe pro Antrag beträgt 3.000,- Euro
  • Bei Verträgen: Art des Vertrags (Werkvertrag, ...), Kosten und Laufzeit angeben
  • Bei Lehraufträgen: Knappe Kalkulation durch Angabe der zu beauftragenden Lehrveranstaltungsstunden und des Stundensatzes pro Lehrveranstaltungsstunde, bei Bedarf Kalkulation von Reise- und Übernachtungskosten
  • Bei Sachmitteln: Bezeichnung, Verwendung im Projekt und knappe Begründung der Notwendigkeit sowie Kosten (brutto in Euro) angeben (keine Finanzierung von Grundausstattung möglich)
  • Bei studentischen Assistenzen: Knappe Kalkulation durch Angabe der Stundenzahl für die Beschäftigung und Stundensatz (aktuelle Vorgaben der Hochschule beachten)
Der Antrag ist mit der eTeach-Kontaktstelle abgestimmt. Im Falle einer geplanten Lehrdeputatsreduktion ist diese von der zuständigen Stelle befürwortet worden.

Ablauf Einreichung

Die Einreichung ist ab 1. Juli bis 1. September über die Plattform Converia möglich.

Nutzen Sie zur Antragsstellung bitte das Antragsformular, welches Sie im Downloadbereich herunterladen können. Das ausgefüllte Formular muss anschließend von Ihnen über das Einreichungstool Converia hochgeladen werden. 

Bitte beachten Sie, dass eine Interessensbekundung gegenüber Ihrer eTeach-Kontaktstelle Voraussetzung für einen Antrag ist.

So funktioniert die Einreichung über Converia:

  1. Registrieren Sie sich einmalig in Converia. 
  2. Laden Sie Ihren Antrag als PDF über das Portal hoch.
  3. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung.

FAQ zur Beantragung von eTeach-Freiräumen

Wer darf sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Lehrende der Thüringer Hochschulen, d. h. Professor:innen sowie akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben. Nicht antragsberechtigt sind Mitarbeitende ohne Lehrverpflichtung, Lehrbeauftragte sowie Personen, die direkt im eTeach-Netzwerk tätig sind.

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Kann ich als (ehemalige*r) eTeach-Geförderte*r erneut einen (weiteren) Antrag stellen?

Ja, auch als (ehemaliger) eTeach-Geförderte*r können Sie erneut einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Förderungen zur Verstetigung bereits abgeschlossener Projekte nicht vorgesehen sind. Das neu beantragte Vorhaben muss daher einen klar erkennbaren Innovationsgrad aufweisen und die aktuellen Förderkriterien erfüllen.

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Kann ein abgelehnter Antrag aus einer vorangegangenen Ausschreibungsrunde noch einmal in gleicher bzw. ähnlicher Form eingereicht werden?

Ja, abgelehnte Anträge können grundsätzlich erneut eingereicht werden. Dabei sollten die Hinweise aus der vorherigen Begutachtung sowie mögliche formale, inhaltliche und/oder finanzielle Anpassungsbedarfe berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie außerdem die jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Besonders wichtig sind in diesem Jahr der Beitrag zur Förderung von Future Skills sowie Maßnahmen zum Transfers der Ergebnisse.

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Kann ich in mehreren Förderlinien (Freiräume und Kooperative Impulsprojekte) einen Antrag stellen?

Ja, Antragstellungen sind grundsätzlich in mehreren Förderlinien möglich. Eine Förderung kann jedoch pro Person nur in einer Förderlinie erfolgen.

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Sind mehrere Anträge pro Hochschule zulässig?

Ja, mehrere Anträge pro Hochschule sind zulässig. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass hochschulintern keine kompetitive Vorauswahl getroffen wird.

Muss ich vor der Antragstellung Kontakt zu meiner eTeach-Kontaktstelle aufnehmen?

Ja. Wir empfehlen für die Antragstellung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen eTeach-Kontaktstelle. Bis zum 1. Juli 2026 ist dort auf jeden Fall eine formlose Interessensbekundung einzureichen.

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Worauf sollte ich bei der Antragstellung besonders achten?

Die Bewertung erfolgt anhand der in den Förderrichtlinien veröffentlichten Förderkriterien. Besonders wichtig sind in diesem Jahr der Beitrag zur Förderung von Future Skills sowie Maßnahmen zum Transfers der Ergebnisse.

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Wie und wo werden die Antragsunterlagen eingereicht?

Für die Antragstellung ist das auf der Website des eTeach-Netzwerks Thüringen verfügbare Antragsformular zu verwenden. Das ausgefüllte Formular muss anschließend bis 1. September 26 über das Einreichungstool Converia hochgeladen werden. Dafür ist eine kurze Registrierung der antragstellenden Person im System erforderlich.

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In welcher Sprache soll der Antrag eingereicht werden?

Die Einreichung sollte vorzugsweise in deutscher Sprache erfolgen. Eine Einreichung in englischer Sprache ist möglich.

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Müssen alle Fragen des Antrags beantwortet werden?

Ja, alle Fragen im Antrag sind verpflichtend zu beantworten, da dies Voraussetzung für die Erfüllung der Förderkriterien ist.

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Welche Unterlagen müssen für eine Projektförderung eingereicht werden?

Bei den eTeach-Freiräumen ist ausschließlich der ausgefüllte und unterschriebene Projektantrag einzureichen.

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Können Sachmittel für studentische Assistenzen beantragt werden?

Ja, das ist möglich. Bitte begründen Sie dafür im Antrag die Notwendigkeit zur Förderung, indem Sie die wesentlichen Aufgaben der studentischen Assistenz skizzieren. Die Aufgaben müssen einen klaren Beitrag zum Vorhaben erkennen lassen. Unter „Bezeichnung“ benennen Sie den Abschluss der studentischen Assistenz und den geplanten Stundenumfang, z.B. „BA, 6 x 20h“.

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Kann spezielle Literatur aus den Sachmitteln angeschafft werden oder muss das über die Grundausstattung meiner Hochschule erfolgen?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Literatur nicht anderweitig, z.B. über die Hochschulbibliothek erhältlich ist. Ihre Beschaffung soll einen Mehrwert für das Vorhaben darstellen und den Ergebnissen zuträglich sein.

Wie erfolgt die Auswahl der Projekte?

Die eingereichten Projektanträge werden von einer internen Vergabekommission begutachtet. Diese wird durch den eTeach-Strategierat berufen und setzt sich aus drei Mitgliedern des Strategierats, einer Vertretung der eTeach-Koordination sowie einer eTeach-Kontaktstelle zusammen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Wertungstabelle und der in den Förderrichtlinien transparent veröffentlichten Auswahlkriterien. Jedes Mitglied der Vergabekommission gibt eine Förderempfehlung ab, die ggf. mit Hinweisen, Empfehlungen oder Auflagen verbunden sein kann. Die abschließende Entscheidung über die Förderung der Projekte trifft dann der Strategierat.

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Welche formalen Gründe führen zur Ablehnung eines Antrags?

Das eTeach-Netzwerk Thüringen möchte mit den eTeach-Freiräumen innovative Vorhaben im Bereich Lernen, Lehren und Prüfen fördern und die Antragstellung möglichst unkompliziert gestalten. Dennoch sind einige formale Voraussetzungen aus förder- und vergaberechtlichen Gründen zwingend einzuhalten:

  1. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind hauptamtlich Lehrende der Thüringer Hochschulen, insbesondere Professor, akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA/LbA).
  2. Plausible Finanzplanung: Die Sachmittel müssen sich innerhalb des vorgegebenen Förderrahmens bewegen und nachvollziehbar begründet sein.
  3. Verwendung des Antragsformulars: Für die Antragstellung ist ausschließlich das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.
  4. Vollständigkeit des Antrags: Alle erforderlichen Angaben müssen vollständig vorliegen. Die vorgegebenen Zeichenbegrenzungen sind zu beachten. Bei Fragen unterstützen die eTeach-Koordination oder die Kontaktstellen gern vorab.
  5. Fristgerechte Einreichung: Der Antrag muss innerhalb der veröffentlichten Frist über das Einreichungsportal Converia eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können erst in der nächsten Ausschreibungsrunde berücksichtigt werden.

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Bis wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?

Alle Antragstellenden werden spätestens Ende Oktober 2026 darüber informiert, ob ihr Projekt gefördert wird.

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Wie erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wird?

Nach Abschluss des Bewertungs- und Vergabeverfahrens werden die Förder- bzw. Ablehnungsentscheidungen per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse der antragstellenden Person versendet.

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Wann kann die Förderung frühestens beginnen?

Die Förderung soll möglichst am 1. Januar 2027 beginnen.

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Wie lang kann der beantragte Förderzeitraum sein?

Der Förderzeitraum beträgt bei eTeach-Freiräumen sechs Monate, bei Kooperativen Impulsprojekten 12 Monate. Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2027.

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Wie werden die Fördermittel bereitgestellt?

Die bewilligten Fördermittel werden den Hochschulen vollständig im Voraus zur Verfügung gestellt. Spätestens einen Monat nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung mit der eTeach-Koordination. Hierbei sind die tatsächlich angefallenen Ausgaben nachzuweisen. Nicht verwendete oder überzahlte Fördermittel sind an die eTeach-Koordination zurückzuzahlen.      

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Was passiert, wenn sich während der Projektlaufzeit Änderungen ergeben?

Sollten sich wesentliche Änderungen am Projektvorhaben oder bei der Verwendung der Fördermittel ergeben, ist dies frühzeitig mit der eTeach-Koordination abzustimmen.

Welche Verpflichtungen gehen mit einer Förderung einher?

Geförderte Projekte verpflichten sich zur aktiven Teilnahme an den Austausch- und Transferformaten des eTeach-Netzwerks. Dazu gehören:

  • Regelmäßiger Austausch mit den Kontaktstellen und der eTeach-Koordination: Die Kontaktstelle wird kontinuierlich über den Projektstand und etwaige Änderungen in Sachmittelverwendung oder tatsächlichen Projektstart informiert und begleitet das Vorhaben beratend. Bei Bedarf können sich Geförderte jederzeit an die Kontaktstelle oder die eTeach-Koordination wenden.
  • „Im Dialog“-Workshop (jährlich, in Kooperation mit dem Stifterverband): Der Vernetzungsworkshop dient dem Austausch zwischen Geförderten und Interessierten. Die Teilnahme sowie die Präsentation der Projekte in Form eines Posters und Pitches ist während der Förderlaufzeit verbindlich.
  • eTeach-Jahrestagung: Die jährlich stattfindende Tagung präsentiert Lehrinnovationen aus den geförderten Projekten und fördert den hochschulübergreifenden Diskurs zur digitalen Hochschullehre. Von den Geförderten ist die Einreichung eines Beitrags (mindestens eines Posters) erwünscht.
  • Projektabschluss und Ergebnisdokumentation: Nach Projektende sind die Ergebnisse in geeigneter Form als Praxisbeispiel oder Lehr-/Lernkonzept auf der Good-Practice-Plattform des eTeach-Netzwerks bereitzustellen.

Die eTeach-Koordination koordiniert die jeweiligen Einbindungen und lädt die Geförderten zu den entsprechenden Formaten ein.

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Wie werden die Projektergebnisse hochschulübergreifend sichtbar und nutzbar gemacht? Welche Transfermöglichkeiten bietet das eTeach-Netzwerk Thüringen?

Die Möglichkeiten des Transfers und der Bereitstellung von Projektergebnissen richten sich nach den Zielen und Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens. Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht unterschiedlichen Formen der Ergebnisaufbereitung offen gegenüber, sofern diese einen nachhaltigen Transfer ermöglichen und für die Projektbeteiligten praktikabel umsetzbar sind. Daher werden bereits im Antrag erste Überlegungen zur Verbreitung und Nachnutzung der Ergebnisse erfragt.

Das eTeach-Netzwerk Thüringen unterstützt den Transfer der Projektergebnisse aktiv. Insbesondere die eTeach-Jahrestagung bietet eine Plattform, um geförderte Projekte vorzustellen, Erfahrungen auszutauschen und Anknüpfungspunkte für Lehrende aller Thüringer Hochschulen zu schaffen. Darüber hinaus können Workshops genutzt werden, um Projektergebnisse zu präsentieren und in deren Nutzung einzuführen.

Des Weiteren ist es für alle Geförderte verbindlich, ihre Erfahrungen und Ergebnisse in geeigneter Form als Praxisbeispiel oder Lehr-/Lernkonzept auf der Good Practice Plattform des eTeach-Netzwerks zur Verfügung zu stellen. Dies kann beispielsweise als Praxisbeispiel, Lehr-/Lernkonzept, Tutorial, Moodle-Kursraum, Materialsammlung oder Workshopkonzept erfolgen. Ziel ist es, anderen Lehrenden einen möglichst einfachen Zugang zu den Ergebnissen zu ermöglichen und deren Nachnutzung zu fördern.

Die Aufbereitung und Bereitstellung der Projektergebnisse erfolgt in Abstimmung mit den entsprechenden Kontaktstellen sowie der eTeach-Koordination und sollte spätestens drei Monate nach Projektende abgeschlossen sein.

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Muss bei den eTeach-Freiräumen ein Abschlussbericht erstellt werden?

Nein, ein formaler Abschlussbericht wird nicht erwartet. Dennoch erfragt die eTeach-Koordination nach Projektende formlos den Projektverlauf und die erzielten Ergebnisse. Die Rückmeldung kann formlos per E-Mail oder in einem kurzen Telefonat erfolgen.

Darüber hinaus werden die geförderten Projekte nach ihrem Abschluss hinsichtlich des Prozesses von der Antragstellung mit ihren Fördermodalitäten bis zum Projektende evaluiert. Die Evaluation wird nach Projektende zugeschickt. Die Ergebnisse der Evaluation dienen dazu, das Instrument der eTeach-Freiräume weiterzuentwickeln und prozessbezogene Erkenntnisse zu gewinnen.

Das sind unsere geförderten Vorhaben.

eTeach-Freiräume 2026

Water & Wastewater Teaching Toolbox – ein digitaler Baukasten für internationale Umwelttechnik-Lehre

Antragsteller: Prof. Dr. -Ing. Paul Engelke

Digital untersetzte Lehre in der Sensorik

Antragsteller: Prof. Dr. Alexander Richter

Digitale Übungsaufgaben für Stochastik

Antragsteller:in: Dipl.-Math. Anja Haußen

KI-Lernkarteikasten für IT-Sicherheit: Förderung selbstständigen Lernens

Antragsteller: Prof. Dr. Ralf C. Staudemeyer

GELiFEM - Gamifiziertes E-Learning für Finite-Elemente-Methoden mit Quiz

Antragsteller: Dr.-Ing. Stefan Griebel

eTeach-Freiräume 2025

Interaktive Selbstlernmaterialien für eine nachhaltige international ausgerichtete Umwelttechnik-Lehre - Implementierung des Flipped Classroom-Ansatzes

Antragsteller:in: Dr. Ing. Paul Engelke

Digitale Inklusion und Rehabilitation von Menschen mit körperlichen, psychischen, intellektuellen sowie Sinnes-Behinderung durch Gaming-Ansätze

Antragsteller:in: Dr. med. Stefan Kunde-Siegel

"Koloniale Erziehungsinstitutionen“ - Blended Learning Einheiten zum Thema deutscher Kolonialismus

Antragsteller:in: Prof. Dr. Diana Düring

Interdisziplinäre Innovation in der Energieforschung – Weiterentwicklung eines Moduls zu hochschulübergreifender Lehrveranstaltung

Antragsteller:in: Prof. Dr. Ing. Dirk Westermann

Transformation im Physik-Praktikum: Optimale Unterstützung bei Datenanalyse und Ergebnisdiskussion!

Antragsteller:in: Dr. Anke Sander

Lehramt meets Lego. Kollaborative Projekte digitaler Bildung in der Grundschule

Antragsteller:in: Dr. Dagmar Brand

Entwicklung des Online-Kurses "Logisches Argumentieren"

Antragsteller:in: Matthias Rickes

Inverted-Classroom-Konzept zur Verbesserung naturwissenschaftlicher Praktika (InvertedPrakt)

Antragsteller:in: Dr. Birgit Hoffmann

Playing Knowledge. Ein anschlussfähiges Kartenset zum Spielen, Diskutieren und Weitergeben.

Antragsteller:in: Jun.-Prof. Dr. Ing. Dorothee Rummel

Simulatives Lernen und Lehren als innovativer Ansatz in Fernstudiengängen.

Antragsteller:in: Prof. Dr. Bärbel Dangel

Kurze Selbstlernelemente im Online-Studium der Sozialen Arbeit zur Erhöhung des Lernerfolgs

Antragsteller:in: Dr. Andrea Kenkmann

Click, Think, Reflect – Interaktive Gestaltung des Moodlekurses Diversität und Service Learning

Antragsteller:in: Prof. Dr. Cordula Borbe

eTeach-Freiräume 2024

Erstellung von zwei digitalen Selbstlerneinheiten zu den Themen partizipative Forschung und Auswertungsmethoden von Interviews.

Antragsteller:in: Dr. Andrea Kenkmann

Diversity matters – Konzipierung eines innovativen fachbereichsübergreifenden Wahlpflicht-(Teil)Moduls zum Thema „Antidiskriminierung“ an der Ernst-Abbe-Hochschule Jena

Antragsteller:in: Angelika Roschka

Lego Technic in der Welt der Mechanismen- und Getriebetechnik

Antragsteller:in: Dr.-Ing. Stefan Griebel

Interaktive Lernbroschüre für den Kurs „Positivity in Praxissemester und Lehrberuf".

Antragsteller:in: PD Dr. habil. Benjamin Dreer-Göthe

Moocs-Kurs zum Thema „KI und E-Commerce“.

Antragsteller:in: Prof. Dr. Dirk Schmalzried

Toolbox: Mobile Werkstatt

Antragsteller:in: Prof. Frank Bauer

Verstetigung aktueller Forschungsergebnisse in der Lehre der Mechanik Nachgiebiger Systeme.

Antragsteller:in: Prof. Dr.-Ing. habil. Lena Zentner

Lebenszyklus-Analyse als Werkzeug im Entwurf zwischen analytischem und generativem Prozess

Antragsteller:in: Prof. Oliver Sachse

Digitales Playbook I Modul "Stressbewältigung durch Achtsamkeit"

Antragsteller:in: Dr. Sabine Brunner 

Vorbereitung eines Curriculums zum peer-unterstützten Erwerb von Modellierungskompetenzen für Social VR

Antragsteller: Prof. Dr. Wolfgang Broll

eTeach-Freiräume 2023

Flipped classoom mit der ICF / ICF on demand: Videos als Lehr- und Lernmaterial mit Studierenden erstellen für Flipped Classroom.

Antragsteller:in: Prof. Dr. Andreas Seidel

Seminar mit öffentlicher Fachtagung zur „Zugänglichkeit Sozialer Leistungen und Sozialer Dienste“ als Lehr-Lern-Projekt im hybriden Format.

Antragsteller:in: Prof. Dr. Michael Opielka

Advanced professional practice in health care@Thüringen (APP@Thüringen)

Antragsteller:in: Prof. Dr. habil. Susanne Saal

E-Portfolio als didaktische Intervention in praktischen Studienphasen

Antragsteller:in: Prof. Dr. Renate von der Heyden

Seminar mit öffentlicher Fachtagung zur „Zugänglichkeit Sozialer Leistungen und Sozialer Dienste“ als Lehr-Lern-Projekt im hybriden Format

Antragsteller:in: Prof. Dr. Felix Wilke

Hören, Sehen, Fühlen, Riechen. Multimodale sensorische Bildung in der akademischen Primärqualifizierung von Hebammen

Antragsteller:in: Kristin Rammel

Erstellung von Podcasts als kurze Lernzielsicherung einer Vorlesung

Antragsteller:in: Prof. Dr. Christoph Koch

Medienpädagogische Ausrichtung der Einführung in die Kindheitsforschung

Antragsteller:in: Dr. Dagmar Brand

Inverted Classroom für Handlungskonzepte Sozialer Arbeit

Antragsteller:in: Prof. Dr. Cordula Borbe

Hochschule Schmalkalden

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Leichte Sprache