Kooperative Impulsprojekte

Das Förderformat „Kooperative Impulsprojekte“ führt Lehrende zusammen, die gemeinsam an der Weiterentwicklung von Lernen, Lehren und Prüfen arbeiten möchten. Hier arbeiten Ingenieur*innen mit Didaktiker*innen zusammen oder Stadtplaner*innen entwickeln mit Musiker*innen eine Idee. Die kooperativen Impulsprojekte ermöglichen die intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Lehrveranstaltung, dem Curriculum eines Studiengangs oder laden zum Experiment, also  dem Ausprobieren von etwas Neuem ein. Bis heute wurden bereits 18 Impulsprojekte an den Thüringer Hochschulen gefördert.

Entwickeln Sie Ihr Projekt in Kooperation!

Ein kooperatives Impulsprojekt kann von hauptamtlich Lehrenden der Thüringer Hochschulen beantragt werden. Der Antrag kann in einer der drei Förderlinien (Entwicklung, Bereicherung, Erprobung) eingereicht werden. Das eTeach-Netzwerk Thüringen unterstützt die Umsetzung der bis zu einjährigen Projekte durch Personal- und Sachmittel. Alle Möglichkeiten und Rahmenbedingungen sind kompakt in der „Förderrichtlinie“ zusammengefasst. Bitte nehmen Sie diese vor der Antragstellung zur Kenntnis. Einreichungsfrist für das Jahr 24/25 ist der 01. September 2024.

Hier sind Sie richtig, wenn Sie gemeinsam Formate für das Lernen, Lehren und Prüfen entwickeln möchten. Das kann ein didaktisches Konzept für ein neues Modul sein, ein Selbstlernkurs inklusive Lernmaterialien oder das Konzept für kompetenzorientiertes Prüfen. Ihr Antrag in der Förderlinie 1 wird insbesondere mit Blick auf ein nachvollziehbares didaktisches Konzept und Ihre Überlegungen zur Integration in die Curricula bewertet. Weitere Förderkriterien können Sie der Förderrichtlinie entnehmen

Diese Förderlinie stellt die medienbezogene und digitale Bereicherung von Lern-, Lehr- und Prüfungskonzepten in Präsenz, in virtueller oder hybrider Form in den Mittelpunkt. Dabei geht es beispielsweise um die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die digitale Bereicherung einer Lehrveranstaltung, Entwicklung von Werkzeugen und Anwendungen für digitales oder hybrides Lernen oder die Produktion von Lehr- und Lernmaterialien als Open Educational Resources (OER). Ihr Antrag in der Förderlinie 2 wird insbesondere mit Blick auf ein nachvollziehbares Konzept zur medialen, bzw. digitalen Bereicherung des Lernens, Lehrens oder Prüfens und Ihre Überlegungen zur Integration in die Curricula bewertet. Weitere Förderkriterien können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Förderlinie 3 fokussiert die Erprobung experimenteller Ideen, beispielweise die kreative Entwicklung ungewöhnlicher Lern-, Lehr- und Prüfungsszenarien oder die ergebnisoffene Evaluation diverser didaktischer Konzepte. Möglich ist auch die kritische Reflexion bestehender Strategien und Konzepte oder die Übertragung von Lern-, Lehr- und Prüfungskonzepten aus anderen Kontexten. Ihr Antrag in der Förderlinie 3 wird insbesondere mit Blick auf das Innovationspotential des Vorhabens, des Mehrwerts gegenüber dem Status Quo und Ihr Konzept zur Aufbereitung der Ergebnisse und ihrer öffentlichen Bereitstellung bewertet. Weitere Förderkriterien können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

Wie stellen Sie Ihren Projektantrag?

Die Möglichkeiten und Bedingungen für eine Förderung entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie. Für den Antrag nutzen Sie bitte dieses Formular.

Jeder Antrag bedarf der Zustimmung durch die Leitungen der beteiligten Hochschulen. Für den internen Abstimmungsprozess empfehlen wir einen frühzeitigen Kontakt mit Ihrer Kontaktstelle. Sie berät darüber hinaus bei der Antragstellung und unterstützt, wenn Kooperationspartner*innen gesucht werden.

Bitte beachten Sie die an Ihrer Hochschule geltende Frist für die Einreichung. Der befürwortete Antrag wird über die Kontaktstelle eingereicht.

Nach dem 1. September sichtet die Vergabekommission des Strategierats alle über die Kontaktstellen eingereichten Anträge. Der Strategierat erhält eine Förderempfehlung und trifft auf dieser Grundlage eine Förderentscheidung. Diese wird rechtzeitig bekanntgegeben, so dass Stellenbesetzungen ab Januar des Folgejahres möglich sind.

Antworten auf wichtige Fragen rund um die kooperativen Impulsprojekte sind im FAQ-Bereich zusammengestellt. Weitere Fragen zur Antragstellung, Förderbedingungen und Finanzierung beantworten wir Ihnen gern.

Antragstellende und Beteiligte
Bitte nennen Sie die / den Antragsteller:in 2. Antragsberechtigt sind Professor:innen sowie akademische Mitarbeitende der Thüringer Hochschulen.
Antragstellende und Beteiligte
Bitte nennen Sie die Namen und Zugehörigkeit weiterer Beteiligter (Name, Hochschule).
Beschreibung des Vorhabens
Für Webseite und Veröffentlichungen: Fassen Sie Ihr Vorhaben in kurzer Form zusammen. Beschreiben Sie Ziele, erwartete Innovationen und die Ergebnisse.
Erläuterungen zu den Förderlinien finden Sie am Ende der Seite.
Bitte stellen Sie kurz die Ausgangssituation dar. Welche Herausforderungen, Probleme oder Chancen konnten Sie identifizieren? An welcher Stelle setzt Ihr Vorhaben zur Lösung an?
Beschreiben Sie das Innovationspotential Ihres Vorhabens. Welcher Mehrwert ergibt sich gegenüber dem Status Quo?
Beschreiben Sie die Ziele des Vorhabens. Nennen Sie auch individuelle Ziele der Kooperationspartner:innen.
Stellen Sie kurz dar, welchen Gewinn und welche Synergien Sie aus der Kooperation erwarten.
Stellen Sie kurz dar, wie Sie Studierende an der Konzeption, Entwicklung, Erprobung und Evaluation beteiligen werden.
Welche Anknüpfungspunkte sehen Sie zu den Entwicklungen an Ihrer Hochschule insbesondere mit Blick auf medien- und hochschuldidaktische Innovationen? Beschreiben Sie kurz, ob und wie Sie Ihr Vorhaben in diese Entwicklungen einbinden wollen.
Benennen Sie das zu entwickelnde Lern-/Lehr- oder Prüfungsformat. Beschreiben Sie das didaktische Konzept, das Ihrem Vorhaben zugrunde liegt. Benennen Sie die avisierten Lernziele und Kompetenzen. Wie wird eine kompetenzorientierte Entwicklung in Ihrem Vorhaben sichergestellt?
Beschreiben Sie das Konzept zur medialen beziehungsweise digitalen Bereicherung des Lernens, Lehrens oder Prüfens.
Transfer und Verwertung der Ergebnisse
Hinweise zu Transfer und Verwertung finden Sie am Ende der Seite.

Stellen Sie dar, wie die Ergebnisse Ihres Vorhabens in die Curricula bestehender oder zukünftiger Studienangebote nachhaltig integriert werden. Benennen Sie die Studienangebote.

Wie können die Ergebnisse Ihres Vorhabens für andere Lehrende zur weiteren Nutzung aufbereitet werden? Welche Formen schlagen Sie vor, um Ihre Ergebnisse zu präsentieren und bereitzustellen?
Welche Transfermöglichkeiten in andere Anwendungsgebiete und Kontexte sehen Sie für die Ergebnisse Ihres Vorhabens? Wie können die Ergebnisse hochschulübergreifend genutzt werden?
Arbeits- und Ressourcenplanung
Stellen Sie nachfolgend bitte das benötigte Personal an beiden Hochschulen dar. Wenn noch kein/e Mitarbeiter:in für das Vorhaben bestimmt ist, geben Sie bitte E13/3 an. Maximal sind 100% bei 6 Monaten Projektdauer, maximal 50% bei 12 Monaten Projektdauer möglich. Die Beschäftigung sollte nach Möglichkeit im folgenden Kalenderjahr liegen, idealerweise also frühestens am 1. Januar beginnen und am 31. Dezember enden.
Die Summe aller beantragten Sachmittel darf 2.500,- Euro nicht überschreiten. Eine Finanzierung von Grundausstattung ist ausgeschlossen.
Befürwortung
Bitte laden Sie an dieser Stelle die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Befürwortungen der beteiligten Hochschulen hoch.

Wichtige Unterlagen für Ihren Antrag.

Wissenstransfer und Kooperationsgesuche

Wichtig ist uns, dass Ihre Erkenntnisse und Ergebnisse für andere Lehrende an den Thüringer Hochschulen nutzbar sind. Wir bitten Sie deshalb schon bei der Planung Ihres Vorhabens über den Transfer in andere Kontexte, in andere Disziplinen und andere Hochschulen nachzudenken. Gewinnen Sie Partner:innen an anderen Hochschulen, um den Transfer bereits im Projektverlauf zu erproben und von den Synergien zu profitieren.

Das eTeach-Netzwerk Thüringen unterstützt Sie bei der Suche nach einer hochschulübergreifenden Kooperation: Über das Einreichen einer ersten Ideenskizze (1000 Zeichen inkl. Leerzeichen) werden Ihr Projekt, Ihre Kontaktdaten und Ihre Kooperationswünsche auf der eTeach-Website veröffentlicht, um so den Austausch und die Vernetzung zu erleichtert. Gern können Sie Ihre Ideenskizze ab sofort und über die Kontaktadresse einreichen. Die Publikation erfolgt dann auf dieser Website durch das eTeach-Koordinationsteam .

Das sind unsere geförderten Vorhaben.

Projekte der Förderrunde 2023

Thema: LogDesignBuild Suhl. Schwachholz in der didaktisch–digitalen Kette Forst–Gestaltung–Bau.  Antragsteller: Prof. Frank Bauer, Fachhochschule Erfurt. Kooperationspartner: Jun.-Prof. Dr. Thomas Pearce, Bauhaus-Universität Weimar.

Thema: Narrative Hebammentechniken für eine reflektierte Praxis. Antragsteller: Prof. Dr. Annekatrin Skeide, Ernst-Abbe-Hochschule Jena. Kooperationspartner: Dr. Agnès Arp, Universität Erfurt.

Thema: Situiertes Lernen in Social-Virtual-Reality in der Lehramtsausbildung. Antragsteller: Prof. Dr. Wolfgang Broll, Technische Universität Ilmenau. Kooperationspartner: Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, Universität Erfurt.

Projekte der Förderrunde 2022

Thema: Übertragung einer selbst entwickelten Lernstandserfassung von Studierenden auf weitere technische Bachelorstudiengänge an der Uni Erfurt sowie der DHGE. Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Christian Döbel, Duale Hochschule Gera-Eisenach, Kooperationspartner: Prof. Dr. Waldemar Bauer, Universität Erfurt

Thema: Verstetigung der Immersiven Lernplattform Thüringen (ILT+) Antragsteller: Prof. Rolf Kruse, Fachhochschule Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Broll, Technische Universität Ilmenau

Thema: Silent Places – Safe Spaces: Raum, Urbanität und Spiritualität im transkulturellen Setting. Antragsteller: Prof. Dr. Katharina Waldner, Universität Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr.-Ing. Doris Gstach, Fachhochschule Erfurt.

Thema: GeViLab – Gemeinsame virtuelle Laborbesuche zu Groß- und Spezialversuchen. Antragsteller: Jun.-Prof. Dr.-Ing. Lars Abrahamczyk, Bauhaus-Universität Weimar, Kooperationspartner: Prof. Rolf Kruse, Fachhochschule Erfurt.

Thema: International Urban Design Hackathon – Exploring aesthetics of sustainability Kollaboration von städtebaulicher Online-Lehre und empirischer Kommunikationsforschung (STADTKOMM). Antragsteller: Dr. Steffen de Rudder, Bauhaus-Universität Weimar, Kooperationspartner:Prof. Dr. Jens Wolling, Technische Universität Ilmenau.

Thema: Weiterentwicklung des digitalen Labors für die Nutzbarkeit in der hochschul- und fächerübergreifenden remote-basierten hybriden Lehre. Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Falk Liebold, Duale Hochschule Gera-Eisenach, Kooperationspartner: Dr.-Ing. Prof. h. c. Karsten Henke, Technische Universität Ilmenau.

Projekte der zweiten Förderrunde 2021

Thema: Konzept und Anwendung (Fernziel App), um die Praxiserfahrung mit einem Chor im Curriculum zu erweitern und zusätzlich gezielt Hörerfahrung aufzubauen. Antragsteller: Prof. Juan Miguel Verdugo Garcia, Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, Kooperationspartner: Martin Bosch, Universität Erfurt.

Thema: Entwicklung von moodlebasierter OER zu medienbezogener Schulentwicklung im Rahmen medienpädagogischer Kompetenzförderung im Lehramtsstudium. Antragsteller: Prof. Dr. Sven Jöckel, Universität Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr. Nils Berkemeyer, Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Thema: Entwicklung und Erprobung interaktiver, digitaler Methoden zur ganzheitlichen und interaktiven Erhebungca des Lernstandes in technischen Fächern, Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Christian Döbel, Duale Hochschule Gera-Eisenach, Kooperationspartner: Prof. Dr. Waldemar Bauer, Universität Erfurt.

Thema: Crossmediale Integration audiovisueller Archivbestände in der Transkulturellen Musikforschung: Innovative Zugänge zu Bild- and Tonmaterial zur Bereicherung universitärer Lehrszenarien Antragsteller: Prof. Dr. Tiago de Oliveira Pinto, Hochschule für Musik Franz Liszt, Weimar, Kooperationspartner: Prof. Jakob Hüfner, Bauhaus-Universität Weimar.

Projekte der ersten Förderrunde 2021

Thema: Hybride Lehr- und Lernumgebung für die virtuelle Produktentwicklung Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Stephan Husung, Technische Universität Ilmenau, Kooperationspartner: Prof. Dr.-Ing. Folker Flüggen, Hochschule Nordhausen.

Thema: Verstetigung der Immersiven Lernplattform Thüringen (ILT+) Antragsteller: Prof. Rolf Kruse, Fachhochschule Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Broll, Technische Universität Ilmenau

Thema: Heilige Räume in Erfurt. Antragstellerin: Prof. Dr. Katharina Waldner, Universität Erfurt. Kooperationsparterinnen:Prof. Dr.-Ing. Doris Gstach, Fachhochschule Erfurt und Dr. Silke Martin, Universität Erfurt.

Thema: 360° Escape Rooms. Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Christian Springer, Fachhochschule Erfurt. Kooperationspartner:Prof. Dr.-Ing. Jörg Londong, Bauhaus-Universität Weimar

FAQ zur Beantragung von Impulsprojekten

Frage: Welche Hochschule ist die antragstellende Hochschule bei kooperativen Anträgen zwischen zwei Hochschulen?

Antwort: Formal muss es eine antragstellende Person geben, die im Falle einer Förderung die Ansprechperson und Projektverantwortliche des geförderten Projekts ist. Bei Kooperationsprojekten verhält es sich genauso. Wichtig ist zu beachten, dass bei hochschulübergreifenden Kooperationen jeweils eine halbe Stelle pro antragstellender bzw. beteiligter Hochschule vergeben werden kann.

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Frage: Kann mein Kooperationspartner Lehrender einer Hochschule außerhalb Thüringens sein und kann dieser dann auch Projektmittel beantragen?

Antwort: Kooperationen sind immer möglich und erwünscht. Allerdings kann die Mittelvergabe (Personal- und Sachmittel) im Rahmen der eTeach-Impulsprojekte nur an hauptamtlich Lehrende/n der Thüringer Hochschulen erfolgen.

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Frage: Kann ein abgelehnter Antrag aus einer vorangegangenen Ausschreibungsrunde noch einmal in gleicher bzw. ähnlicher Form eingereicht werden?

Antwort: Abgelehnte Anträge können erneut eingereicht werden. Gegebenenfalls ist auf eine Überarbeitung hinsichtlich formaler, inhaltlicher und/oder finanztechnischer Überlegungen zu achten.

Frage: Sind die je Projekt auf max. 2.500,- € begrenzt oder beträgt das Gesamtbudget 15.000 ,- € für alle Projekte und das wird nach Bedarf verteilt?

Antwort: Die Sachmittel sind auf 2.500,-€ je Projekt begrenzt. Zu den Sachmitteln zählen auch Mittel für studentische Assistenzen.

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Frage: Können die Personalmittel für zusätzliche Stellen beantragt werden oder soll den Antragssteller:innen damit vorrangig eine Deputatsreduktion ermöglicht werden? Wenn zusätzliche Mitarbeitende für die Arbeit an den Impulsprojekten eingestellt werden können, ist stellt sich die Frage, ob diese Stellen zu Beginn oder erst im Laufe des jeweiligen Förderjahres besetzt werden müssen.

Antwort: Die Personalmittel können für die Veränderung oder Aufstockung von Stellenanteilen akademischer Mitarbeitenden oder deren Einstellung genutzt werden. Die Verausgabung der Mittel ist an Jahresscheiben gebunden, weshalb es wichtig ist, dass Einstellung und Verausgabung der Mittel im selben Jahr erfolgen, für das die Bewilligung erfolgte.

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Frage: Soll die Projektstellen-Mitarbeiter:in im Rahmen des Projektes auch Lehre anbieten? Und das ausschließlich im Rahmen der Erprobung der zu entwickelnden Formate im Rahmen des Projektes?

Antwort: Die Impulsprojekte sind als ein Addendum zu verstehen. Die praktische Umsetzung des Projekts kann im Rahmen der Lehre zumindest erprobt werden. Ergebnisse sollen dem Lernen, Lehren und Prüfen möglichst unmittelbar zugutekommen. Es ist aber nicht die Idee, reguläre Lehrveranstaltungen über die Impulsprojekte zu (ko)finanzieren. Die Ergebnisse der Projekte müssen noch nicht so „ausgefeilt“ sein, dass sie ein abgeschlossenes Lehrformat abbilden. Das Ergebnis kann auch ein (in sich abgeschlossener) Zwischenschritt, ein Prototyp oder Teil eines Formats oder einer Veranstaltung etc. sein.

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Frage: Können Sachmittel für studentische Assistenzen beantragt werden?

Antwort: Ja, das ist möglich. Bitte begründen Sie dafür im Antrag die Notwendigkeit zur Förderung, indem Sie die wesentlichen Aufgaben der studentischen Assistenz skizzieren. Die Aufgaben müssen einen klaren Beitrag zum Vorhaben erkennen lassen. Unter „Bezeichnung“ benennen Sie den Abschluss der studentischen Assistenz und den geplanten Stundenumfang, z.B. „BA, 6 x 20h“.

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Frage: Kann spezielle Literatur aus den Sachmitteln angeschafft werden oder muss das über die Grundausstattung meiner Hochschule erfolgen?

Antwort: Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Literatur nicht anderweitig, z.B. über die Hochschulbibliothek erhältlich ist. Ihre Beschaffung soll einen Mehrwert für das Vorhaben darstellen und den Ergebnissen zuträglich sein.

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Frage: Bis zu welcher Eingruppierungsstufe kann ich Personalmittel beantragen?

Antwort: Für die Bearbeitung der Projekte wird von akademischen Mitarbeiter:innen ausgegangen, die üblicherweise bis zur Entgeltgruppe E13 nach TV-L vergütet werden. Bei der Beantragung darüber hinaus gehender Entgeltstufen ist die Notwendigkeit explizit zu begründen. Gegebenenfalls muss mit Blick auf den verfügbaren Etat pro Fördervorhaben eine Anpassung des Stellenanteils oder der Laufzeit erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür vorab an die Koordination.

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Frage: Wie erfolgt die Finanzierung der geförderten Kooperationspartner? Werden Mittel weitergeleitet?

Antwort: Nein, es erfolgt keine Weiterleitung von Mitteln. Die Verträge für die einzustellenden Personen werden mit der Hochschule geschlossen, an der die Personen tätig sein werden. Die Hochschule geht für die Zahlung der Personalkosten zunächst in Vorleistung. In einem für die Hochschule praktikablen Rhythmus (bspw. viertel- oder halbjährlich, ggf. auch erst nach Ende der Vertragslaufzeit) werden die von der Hochschule verausgabten Mittel aus den zentralen Mitteln des eTeach- Netzwerks übernommen und rückerstattet. Ein für diesen Vorgang vorgesehenes Formular wird den Geförderten zur Verfügung gestellt. Diese sind gebeten, dieses an die jeweilige Abrechnungsstelle weiterzuleiten. Dabei können die Kontaktstellen behilflich sein. Für Detailfragen zur Kostenübernahme steht die Controllerin des eTeach-Netzwerks, Anja Gehrcken, zur Verfügung.

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Frage: Wie können Personalstellen zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt werden?

Antwort: Pro Vorhaben kann maximal eine Personalstelle für ein Jahr gefördert werden. Voraussetzung ist dafür eine hochschulübergreifende Kooperation mit zwei Partner:innen an jeweils einer Thüringer Hochschule. Damit kann je eine halbe Stelle pro Hochschule für ein Jahr oder eine ganze Stelle pro Hochschule für ein halbes Jahr beantragt werden. Sollten Sie eine Kooperation mit mehr als zwei Kooperationspartner:innen planen, dann wenden Sie sich bitte vorab an die Koordination.

Frage: Wie werden die eingereichten Vorhaben bewertet und ausgewählt?

Antwort: Für die Begutachtung und Auswahl geeigneter Vorhaben findet sich jährlich eine Vergabekommission zusammen. Sie setzt sich aus Mitgliedern des Strategierats zusammen. Nach einer Vorprüfung durch die Koordination bewerten die Mitglieder der Vergabekommission alle formal zugelassenen Anträge entlang der Förderkriterien (siehe Förderrichtlinie für Impulsprojekte) und erstellen eine Förderempfehlung. Die abschließende Entscheidung über die Förderung der Vorhaben liegt dann beim Strategierat.

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Frage: Wie stark ist die Förderung v.a. in der Förderlinie „Entwicklung und Erprobung“ auch als Anschubförderung zu verstehen?

Antwort: Wenn die Ergebnisse eines Impulsprojektes zur Akquise nachfolgender Entwicklungsprojekte dienen, dann ist das sicher in beiderseitigem Interesse. Als Anschubfinanzierung zur Vorbereitung größerer, nachfolgender Vorhaben sollen die Impulsprojekte nicht dienen. Die Förderlinie 3 „Entwicklung und Erprobung“ ist als Gelegenheit für experimentelle Designs, für außergewöhnliche Formate und zum Ausprobieren bestimmt.

Hier steht ein Erkenntnisgewinn zu grundsätzlicheren Fragen im Vordergrund. Generell sind die Impulsprojekte nicht als Anschubfinanzierung zu verstehen. In der bewilligten Förderzeit sollen Projekte bearbeitet und auch abgeschlossen werden. Die Projektanträge und Arbeitspläne müssen entsprechend konzipiert sein, dass das Projekt in der beantragten Zeit abgeschlossen werden kann.

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Frage: Welche formalen Gründe führen zur Ablehnung eines Antrags?

Antwort: Das eTeach-Netzwerk Thüringen möchte mit den Impulsprojekten die Innovation von Lernen, Lehren und Prüfen ermöglichen. Dabei sollen möglichst wenige Regularien im Wege stehen. Einige Regularien sind jedoch aus förder- und vergaberechtlichen Gründen notwendig:

  1. Die Impulsprojekte sehen die Zusammenarbeit von mindestens zwei Lehrenden verschiedener Hochschulen vor. Die gemeinsame Antragstellung muss im Antrag ausgewiesen sein. Einzelanträge sind nicht möglich.
  2. Anträge können von allen hauptamtlich Lehrenden der Thüringer Hochschulen gestellt werden. Eingeschlossen sind Professor:innen, akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben sowie Lehrkräfte mit besonderen Aufgaben (LfbA/LbA).
  3. Die Finanzplanung muss sich am gegebenen Rahmen orientieren. Das betrifft besonders den Einsatz und Umfang der Personalmittel sowie den Einsatz und Umfang der Sachmittel.
  4. Der Antrag bedarf der Zustimmung der Hochschulleitung. Dafür ist die Unterschrift der Hochschulleitung vorgesehen.
  5. Für den Antrag ist das zum Herunterladen bereitgestellte Formular zu verwenden. Bei Problemen mit der Kompatibilität ist bitte die Koordination zu kontaktieren, damit ein kompatibles Format bereitgestellt werden kann.
  6. Das Formular ist vollständig und alle Felder des Formulars sind bestimmungsgemäß in deutscher Sprache auszufüllen. Bei Unsicherheiten zu den gestellten Fragen wenden Sie sich bitte an die Koordination. Die Beschränkungen in der Zeichenzahl sind zu beachten. Die Größe der Formularfelder gibt eine Orientierung. Den sichtbaren Bereich der Felder überschreitender Text wird bei der Begutachtung nicht berücksichtigt.
  7. Der Antrag ist der jeweiligen Kontaktstelle vorzulegen. Die Kontaktstelle übernimmt die Einreichung des Antrags.
  8. Der Antrag ist fristgerecht einzureichen, wenn die Förderung für das folgende Jahre gewünscht wird. Die Antragsfrist wird auf der Webseite bekanntgegeben. Verspätet eingegangene Anträge können erst ein Jahr später in der nächsten Förderrunde berücksichtigt werden.

Frage: Wie stark sollen Antragsstellenden/Geförderten im Netzwerk eingebunden und aktiv sein?

Antwort: Die Ergebnisse der Impulsprojekte sollen allen Interessierten der Thüringer Hochschulen zugänglich gemacht werden. Dafür sind die Geförderten bereits im Projektverlauf gebeten, Ideen zur Verfügbarkeit, zur Aufbereitung und zur Anschlussfähigkeit zu entwickeln.

Eine Einbindung der Geförderten sieht idealerweise wie folgt aus:

  • Ein regelmäßiger Kontakt mit der eTeach-Kontaktstelle vor Ort soll etabliert werden. Regelmäßig heißt, dass die Kontaktstelle im Bilde ist über das Projekt und den Verlauf.
  • Der Austausch der Geförderten (idR zwei bei kooperativen, hochschulübergreifenden Impulsprojekten) mit den jeweiligen Kontaktstellen der Hochschulen wird von den Kontaktstellen initiiert und koordiniert. Die Geförderten sind eingeladen, bei Fragen und Unterstützungsbedarf auf die Kontaktstelle oder das Koordinationsteam zuzugehen.
  • Die Geförderten sind aufgefordert, die Kontaktstelle an ihrer Hochschule über den Stand der Stellenbesetzung und den tatsächlichen Projektstart zu informieren.
  • Der Stand der Ergebnisse muss mindestens zweimal pro 6 -monatiger Förderphase und mindestens dreimal pro 12-monatiger Förderphase im Netzwerk berichtet werden. Nach Abschluss des Projekts ist dem Netzwerk das Ergebnis/die Ergebnisse zu präsentieren.
  • Formate dafür sind zum einen die internen Routinetreffen des Koordinationsteams und der Kontaktstellen und zum anderen Formate wie die Jahrestagung und Talks@eTeach.
  • Die Ergebnisberichte und -präsentationen werden von den Kontaktstellen koordiniert. Sie laden die Geförderten zu den jeweiligen Formaten ein.

 

Die Kontaktstellen sind gebeten:

  • dafür zu sorgen, dass die Impulsprojekte aktiv beworben werden und Lehrende eingeladen sind, Anträge zu stellen.
  • das Angebot der fachlichen (soweit möglich) und organisatorischen Unterstützung der geförderten Projekte nach deren Bewilligung zu übernehmen. Dazu gehört bei fachlichen Fragen auch die Weitervermittlung an die Mitarbeitenden des Netzwerks, die zusätzlich unterstützen können.
  • die aktive Einbindung (Einladung zu Treffen und Veranstaltungen) in das Netzwerk zu koordinieren und durchzuführen.

Frage: Wie können die Ergebnisse im Rahmen des eTeach-Netzwerks hochschulübergreifend nutzbar gemacht werden? Welche Möglichkeiten bietet das eTeach-Netzwerk Thüringen?

Antwort: Die Möglichkeiten des Transfers und der Bereitstellung von Ergebnissen hängen vom jeweiligen Vorhaben und seinen Zielen ab. Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht Vorschlägen offen gegenüber, die einerseits einen Transfer ermöglichen und andererseits für die Antragstellenden gut umsetzbar sind. Es wird deshalb im Antrag um Ideen zur Bereitstellung gebeten. Das eTeach-Netzwerk Thüringen wird insbesondere die Jahrestagung zum Anlass nehmen, um die Impulsprojekte vorzustellen und in diesem Rahmen um Anknüpfungspunkte für Lehrende aller Thüringer Hochschulen zu schaffen. Darüber hinaus können Workshops genutzt werden, um Ergebnisse vorzustellen und in deren Nutzung einzuführen. Derzeit wird eine Plattform vorbereitet, die Beispiele guter Praxis aufnehmen und nutzbar machen soll.

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Frage: Wer verfasst den Abschlussbericht?

Antwort: Der Abschlussbericht wird von den Geförderten verfasst. Die Kontaktstellen dürfen gerne unterstützen.

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