Kooperative Impulsprojekte

Das Förderformat „Kooperative Impulsprojekte“ führt Lehrende zusammen, die gemeinsam an der Weiterentwicklung von Lernen, Lehren und Prüfen arbeiten möchten. Hier arbeiten z.B. Ingenieur*innen mit Didaktiker*innen zusammen oder Stadtplaner*innen entwickeln mit Musiker*innen eine Idee. Das Förderformat ermöglicht die intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Lehrveranstaltung, dem Curriculum eines Studiengangs und lädt zum Ausprobieren von etwas Neuem ein. Bis heute wurden bereits 24 Impulsprojekte an den Thüringer Hochschulen gefördert.

Entwickeln Sie Ihr Projekt in Kooperation!

Ein kooperatives Impulsprojekt kann von hauptamtlich Lehrenden der Thüringer Hochschulen beantragt und in einer der drei Förderlinien (Entwicklung, Bereicherung, Erprobung) eingereicht werden. In diesem Jahr werden vorrangig Vorhaben gefördert, die sogenannte Future Skills und insbesondere digitalisierungs- und KI-bezogene Kompetenzen stärken.
Das eTeach-Netzwerk Thüringen unterstützt die Umsetzung der bis zu einjährigen Projekte durch Personal- und Sachmittel. Alle Möglichkeiten und Rahmenbedingungen sind kompakt in der „Förderrichtlinie“ zusammengefasst. Bitte nehmen Sie diese vor der Antragstellung zur Kenntnis. Die Einreichungsfrist für das Jahr 26/27 ist der 1. September 2026.

Hier sind Sie richtig, wenn Sie gemeinsam Formate für das Lernen, Lehren und Prüfen entwickeln möchten, die Future Skills adressieren. Das kann ein didaktisches Konzept für ein neues Modul sein, ein Selbstlernkurs inklusive Lernmaterialien oder das Konzept für kompetenzorientiertes Prüfen. Ihr Antrag in der Förderlinie 1 wird insbesondere mit Blick auf ein nachvollziehbares didaktisches Konzept und Ihre Überlegungen zur Integration in die Curricula bewertet. 

Diese Förderlinie stellt die medienbezogene und digitale Bereicherung von Lern-, Lehr- und Prüfungskonzepten in Präsenz, in virtueller oder hybrider Form in den Mittelpunkt, die Future Skills fördern. Dabei geht es beispielsweise um die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten für die digitale Bereicherung einer Lehrveranstaltung, Entwicklung von Werkzeugen und Anwendungen für digitales oder hybrides Lernen oder die Produktion von Lehr- und Lernmaterialien als Open Educational Resources (OER). Ihr Antrag in der Förderlinie 2 wird insbesondere mit Blick auf ein nachvollziehbares Konzept zur medialen, bzw. digitalen Bereicherung des Lernens, Lehrens oder Prüfens und Ihre Überlegungen zur Integration in die Curricula bewertet. 

Förderlinie 3 fokussiert die Erprobung experimenteller Ideen zur Förderung von Future Skills, beispielweise die kreative Entwicklung ungewöhnlicher Lern-, Lehr- und Prüfungsszenarien oder die ergebnisoffene Evaluation diverser didaktischer Konzepte. Möglich ist auch die kritische Reflexion bestehender Strategien und Konzepte oder die Übertragung von Lern-, Lehr- und Prüfungskonzepten aus anderen Kontexten. Ihr Antrag in der Förderlinie 3 wird insbesondere mit Blick auf das Innovationspotential des Vorhabens, des Mehrwerts gegenüber dem Status Quo und Ihr Konzept zur Aufbereitung der Ergebnisse und ihrer öffentlichen Bereitstellung bewertet. 

Wie stellen Sie Ihren Projektantrag?

Für eine reibungslose Antragsstellung berät Sie gern Ihre eTeach-Kontaktstelle an Ihrer Hochschule. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit ihr auf, um das Vorhaben in Planung mit der kooperierenden Hochschule zu besprechen und bis zum 1. Juli eine Interessensbekundung einzureichen. Der finale Antrag ist bitte bis zum 1. September einzureichen.

Nachfolgend finden Sie eine prozessabbildende Darstellung mit einem zeitlichen Horizont von der Antragsstellung bis zum Förderzeitraumende sowie alle notwendigen Dokumente für die Antragstellung.

Antragstellende und Beteiligte
Bitte nennen Sie die / den Antragsteller:in 2. Antragsberechtigt sind Professor:innen sowie akademische Mitarbeitende der Thüringer Hochschulen.
Antragstellende und Beteiligte
Bitte nennen Sie die Namen und Zugehörigkeit weiterer Beteiligter (Name, Hochschule).
Beschreibung des Vorhabens
Für Webseite und Veröffentlichungen: Fassen Sie Ihr Vorhaben in kurzer Form zusammen. Beschreiben Sie Ziele, erwartete Innovationen und die Ergebnisse.
Erläuterungen zu den Förderlinien finden Sie am Ende der Seite.
Bitte stellen Sie kurz die Ausgangssituation dar. Welche Herausforderungen, Probleme oder Chancen konnten Sie identifizieren? An welcher Stelle setzt Ihr Vorhaben zur Lösung an?
Beschreiben Sie das Innovationspotential Ihres Vorhabens. Welcher Mehrwert ergibt sich gegenüber dem Status Quo?
Beschreiben Sie die Ziele des Vorhabens. Nennen Sie auch individuelle Ziele der Kooperationspartner:innen.
Stellen Sie kurz dar, welchen Gewinn und welche Synergien Sie aus der Kooperation erwarten.
Stellen Sie kurz dar, wie Sie Studierende an der Konzeption, Entwicklung, Erprobung und Evaluation beteiligen werden.
Welche Anknüpfungspunkte sehen Sie zu den Entwicklungen an Ihrer Hochschule insbesondere mit Blick auf medien- und hochschuldidaktische Innovationen? Beschreiben Sie kurz, ob und wie Sie Ihr Vorhaben in diese Entwicklungen einbinden wollen.
Benennen Sie das zu entwickelnde Lern-/Lehr- oder Prüfungsformat. Beschreiben Sie das didaktische Konzept, das Ihrem Vorhaben zugrunde liegt. Benennen Sie die avisierten Lernziele und Kompetenzen. Wie wird eine kompetenzorientierte Entwicklung in Ihrem Vorhaben sichergestellt?
Beschreiben Sie das Konzept zur medialen beziehungsweise digitalen Bereicherung des Lernens, Lehrens oder Prüfens.
Transfer und Verwertung der Ergebnisse
Hinweise zu Transfer und Verwertung finden Sie am Ende der Seite.

Stellen Sie dar, wie die Ergebnisse Ihres Vorhabens in die Curricula bestehender oder zukünftiger Studienangebote nachhaltig integriert werden. Benennen Sie die Studienangebote.

Wie können die Ergebnisse Ihres Vorhabens für andere Lehrende zur weiteren Nutzung aufbereitet werden? Welche Formen schlagen Sie vor, um Ihre Ergebnisse zu präsentieren und bereitzustellen?
Welche Transfermöglichkeiten in andere Anwendungsgebiete und Kontexte sehen Sie für die Ergebnisse Ihres Vorhabens? Wie können die Ergebnisse hochschulübergreifend genutzt werden?
Arbeits- und Ressourcenplanung
Stellen Sie nachfolgend bitte das benötigte Personal an beiden Hochschulen dar. Wenn noch kein/e Mitarbeiter:in für das Vorhaben bestimmt ist, geben Sie bitte E13/3 an. Maximal sind 100% bei 6 Monaten Projektdauer, maximal 50% bei 12 Monaten Projektdauer möglich. Die Beschäftigung sollte nach Möglichkeit im folgenden Kalenderjahr liegen, idealerweise also frühestens am 1. Januar beginnen und am 31. Dezember enden.
Die Summe aller beantragten Sachmittel darf 2.500,- Euro nicht überschreiten. Eine Finanzierung von Grundausstattung ist ausgeschlossen.
Befürwortung
Bitte laden Sie an dieser Stelle die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Befürwortungen der beteiligten Hochschulen hoch.

Wichtige Unterlagen für Ihren Antrag.

Ablauf Einreichung

Die Einreichung ist ab 1. Juli bis 1. September über die Plattform Converia möglich.

Nutzen Sie zur Antragsstellung bitte das Antragsformular, welches Sie im Downloadbereich herunterladen können. Das ausgefüllte Formular muss anschließend von Ihnen über das Einreichungstool Converia hochgeladen werden. 

Bitte beachten Sie, dass eine Interessensbekundung gegenüber Ihrer eTeach-Kontaktstelle Voraussetzung für einen Antrag ist.

So funktioniert die Einreichung über Converia:

  1. Registrieren Sie sich einmalig in Converia. Bei den Kooperativen Impulsprojekten genügt es, wenn sich die hauptantragstellende Person registriert und den Antrag einreicht. Weitere Mitantragstellende können nach dem Upload hinzugefügt werden.
  2. Laden Sie Ihren Antrag als PDF über das Portal hoch.
  3. Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine Bestätigung.

FAQ zur Beantragung von Impulsprojekten

Wer darf sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Lehrende der Thüringer Hochschulen, d. h. Professor:innen sowie akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben. Nicht antragsberechtigt sind Mitarbeitende ohne Lehrverpflichtung, Lehrbeauftragte sowie Personen, die direkt im eTeach-Netzwerk tätig sind.

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Kann ich als (ehemalige*r) eTeach-Geförderte*r erneut einen (weiteren) Antrag stellen?

Ja, auch als (ehemaliger) eTeach-Geförderte*r können Sie erneut einen Antrag stellen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Förderungen zur Verstetigung bereits abgeschlossener Projekte nicht vorgesehen sind. Das neu beantragte Vorhaben muss daher einen klar erkennbaren Innovationsgrad aufweisen und die aktuellen Förderkriterien erfüllen.

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Kann ein abgelehnter Antrag aus einer vorangegangenen Ausschreibungsrunde noch einmal in gleicher bzw. ähnlicher Form eingereicht werden?

Ja, abgelehnte Anträge können grundsätzlich erneut eingereicht werden. Dabei sollten die Hinweise aus der vorherigen Begutachtung sowie mögliche formale, inhaltliche und/oder finanzielle Anpassungsbedarfe berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie außerdem die jeweils aktuellen Förderrichtlinien. Besonders wichtig sind in diesem Jahr der Beitrag zur Förderung von Future Skills sowie Maßnahmen zum Transfers der Ergebnisse.

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Kann ich in mehreren Förderlinien (Freiräume und Kooperative Impulsprojekte) einen Antrag stellen?

Ja, Antragstellungen sind grundsätzlich in mehreren Förderlinien möglich. Eine Förderung kann jedoch pro Person nur in einer Förderlinie erfolgen.

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Sind mehrere Anträge pro Hochschule zulässig?

Ja, mehrere Anträge pro Hochschule sind zulässig. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass hochschulintern keine kompetitive Vorauswahl getroffen wird.

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Kann ich auch mit einer Hochschule aus einem anderen Bundesland kooperieren?

Kooperationen sind immer möglich und erwünscht. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der eTeach-Impulsprojekte ist jedoch die Beteiligung von mindestens zwei Projektpartner aus unterschiedlichen Thüringer Hochschulen, da die Vergabe von Personal- und Sachmitteln ausschließlich an hauptamtlich Lehrende der Thüringer Hochschulen erfolgen kann. Darüber hinaus können weitere Kooperationspartner aus anderen Bundesländern eingebunden werden.

Muss ich vor der Antragstellung Kontakt zu meiner eTeach-Kontaktstelle aufnehmen?

Ja. Wir empfehlen für die Antragstellung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen eTeach-Kontaktstelle. Bis zum 1. Juli 2026 ist dort auf jeden Fall eine formlose Interessensbekundung einzureichen.

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Worauf sollte ich bei der Antragstellung besonders achten?

Die Bewertung erfolgt anhand der in den Förderrichtlinien veröffentlichten Förderkriterien. Besonders wichtig sind in diesem Jahr der Beitrag zur Förderung von Future Skills sowie Maßnahmen zum Transfers der Ergebnisse.

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Welche Hochschule ist die antragstellende Hochschule bei kooperativen Impulsprojekten?

Formal muss es eine antragstellende Person geben, die im Falle einer Förderung die Ansprechperson und Projektverantwortliche des geförderten Projekts ist. Die Mittelvergabe erfolgt zu gleichen Teilen an die beiden kooperierenden Hochschulen.

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Wie und wo werden die Antragsunterlagen eingereicht?

Für die Antragstellung ist das auf der Website des eTeach-Netzwerks Thüringen verfügbare Antragsformular zu verwenden. Das ausgefüllte Formular muss anschließend bis 1. September 26 über das Einreichungstool Converia hochgeladen werden. Dafür ist eine kurze Registrierung der hauptantragstellenden Person im System erforderlich.

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In welcher Sprache soll der Antrag eingereicht werden?

Die Einreichung sollte vorzugsweise in deutscher Sprache erfolgen. Eine Einreichung in englischer Sprache ist möglich.

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Müssen alle Fragen des Antrags beantwortet werden?

Ja, alle Fragen im Antrag sind verpflichtend zu beantworten, da dies Voraussetzung für die Erfüllung der Förderkriterien ist.

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Welche Unterlagen müssen für eine Projektförderung eingereicht werden?

Bei den eTeach-Freiräumen ist ausschließlich der ausgefüllte und unterschriebene Projektantrag einzureichen. Für Kooperative Impulsprojekte sind zusätzlich zum ausgefüllten Antrag Stellungnahmen der Hochschulleitungen erforderlich. Diese werden von den jeweiligen eTeach-Kontaktstellen eingeholt und direkt an die eTeach-Koordination übermittelt, die sie dem Antrag beifügt.

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Muss bei einem Kooperativen Impulsprojekt im Finanzplan bereits im Detail dargestellt werden, wie die Projektpartner die Fördersumme untereinander aufteilen?

Nein. Bei Kooperativen Impulsprojekten werden die bereitgestellten Mittel zu gleichen Teilen (je 50 %) auf die beteiligten Hochschulen aufgeteilt. Dies entspricht bei den Sachmitteln 1.250 € pro Hochschule. Die konkrete Verwendung und Aufteilung der Sachmittel innerhalb des Projekts obliegt den Projektpartnern.

Können die Personalmittel für zusätzliche Stellen beantragt werden oder soll den Antragssteller:innen damit vorrangig eine Deputatsreduktion ermöglicht werden? Wenn zusätzliche Mitarbeitende für die Arbeit an den Impulsprojekten eingestellt werden können, stellt sich die Frage, ob diese Stellen zu Beginn oder erst im Laufe des jeweiligen Förderjahres besetzt werden müssen.

Die Personalmittel können für die Veränderung oder Aufstockung von Stellenanteilen akademischer Mitarbeitenden oder deren Neu-Einstellung genutzt werden. 
Die Stellenanteile sollten idealerweise zu Beginn der Förderperiode besetzt werden, um das zur Verfügung stehende Budget innerhalb des jeweiligen Förderjahres vollständig ausschöpfen zu können. Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2027.

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Bis zu welcher Eingruppierungsstufe kann ich Personalmittel beantragen?

Für die Bearbeitung der Projekte wird von wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen mit entsprechender Qualifikation ausgegangen, die üblicherweise bis zur Entgeltgruppe E13 nach TV-L vergütet werden. Eine Aufteilung der Personalmittel auf mehrere Teilstellen oder eine zeitliche Splittung ist zu vermeiden. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der tatsächlichen Personalkosten bis zu einer maximalen Höhe von 42.000 € (entspricht einer E13/3). Bei der Beantragung darüber hinaus gehender Entgeltstufen ist die Notwendigkeit explizit zu begründen. In diesen Fällen muss mit Blick auf den verfügbaren Etat pro Fördervorhaben eine Anpassung des Stellenanteils oder der Laufzeit erfolgen. Bitte wenden Sie sich dafür vorab an die Koordination.

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Wie können Personalstellen zwischen den Kooperationspartnern aufgeteilt werden?

Pro Vorhaben kann maximal eine Personalstelle für ein Jahr gefördert werden. Damit kann je eine halbe Stelle pro Hochschule für ein Jahr oder eine ganze Stelle pro Hochschule für ein halbes Jahr beantragt werden. Sollten Sie eine Kooperation mit mehr als zwei Kooperationspartner:innen planen, dann wenden Sie sich bitte vorab an die eTeach-Koordination.

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Wer ist bei hochschulübergreifenden Projekten Arbeitgeber der geförderten Mitarbeitenden?

Die Verträge für die einzustellenden Personen werden mit der Hochschule geschlossen, an der die Personen tätig sind. Die bewilligten Personalmittel werden den Hochschulen dafür vollständig im Voraus zur Verfügung gestellt. Spätestens einen Monat nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung mit der eTeach-Koordination. Hierbei sind die tatsächlich angefallenen Personalausgaben nachzuweisen. Nicht verwendete sind an die eTeach-Koordination zurückzuzahlen.

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Soll die Projektstellen-Mitarbeiter:in im Rahmen des Projektes auch Lehre anbieten – und wenn ja, ausschließlich im Rahmen der Erprobung der entwickelten Formate?

Die Impulsprojekte sind als ein Addendum zu verstehen. Die praktische Umsetzung des Projekts kann im Rahmen der Lehre erprobt werden. Ziel ist jedoch nicht die (Ko-)Finanzierung regulärer Lehrveranstaltungen über die Impulsprojekte. Vielmehr stehen Entwicklung, Erprobung und Transfer innovativer Formate im Vordergrund. Die Projektergebnisse müssen daher nicht bereits vollständig ausgereifte Lehrformate sein; auch Zwischenschritte, Prototypen oder einzelne Module bzw. Bausteine von Lehrveranstaltungen sind ausdrücklich möglich und erwünscht.

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Können Sachmittel für studentische Assistenzen beantragt werden?

Ja, das ist möglich. Bitte begründen Sie dafür im Antrag die Notwendigkeit zur Förderung, indem Sie die wesentlichen Aufgaben der studentischen Assistenz skizzieren. Die Aufgaben müssen einen klaren Beitrag zum Vorhaben erkennen lassen. Unter „Bezeichnung“ benennen Sie den Abschluss der studentischen Assistenz und den geplanten Stundenumfang, z.B. „BA, 6 x 20h“.

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Kann spezielle Literatur aus den Sachmitteln angeschafft werden oder muss das über die Grundausstattung meiner Hochschule erfolgen?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung ist, dass die Literatur nicht anderweitig, z.B. über die Hochschulbibliothek erhältlich ist. Ihre Beschaffung soll einen Mehrwert für das Vorhaben darstellen und den Ergebnissen zuträglich sein.

Wie erfolgt die Auswahl der Projekte?

Die eingereichten Projektanträge werden von einer internen Vergabekommission begutachtet. Diese wird durch den eTeach-Strategierat berufen und setzt sich aus drei Mitgliedern des Strategierats, einer Vertretung der eTeach-Koordination sowie einer eTeach-Kontaktstelle zusammen. Die Bewertung erfolgt auf Grundlage einer Wertungstabelle und der in den Förderrichtlinien transparent veröffentlichten Auswahlkriterien. Jedes Mitglied der Vergabekommission gibt eine Förderempfehlung ab, die ggf. mit Hinweisen, Empfehlungen oder Auflagen verbunden sein kann. Die abschließende Entscheidung über die Förderung der Projekte trifft dann der Strategierat.

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Welche formalen Gründe führen zur Ablehnung eines Antrags?

Das eTeach-Netzwerk Thüringen möchte mit den Impulsprojekten innovative Vorhaben im Bereich Lernen, Lehren und Prüfen fördern und die Antragstellung möglichst unkompliziert gestalten. Dennoch sind einige formale Voraussetzungen aus förder- und vergaberechtlichen Gründen zwingend einzuhalten:

  1. Kooperation zwischen Hochschulen: Die Impulsprojekte setzen die Zusammenarbeit von mindestens zwei Lehrenden unterschiedlicher Thüringer Hochschulen voraus. Einzelanträge sind nicht förderfähig.
  2. Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind hauptamtlich Lehrende der Thüringer Hochschulen, insbesondere Professor, akademische Mitarbeitende mit Lehraufgaben sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben (LfbA/LbA).
  3. Plausible Finanzplanung: Die beantragten Personal- und Sachmittel müssen sich innerhalb des vorgegebenen Förderrahmens bewegen und nachvollziehbar begründet sein.
  4. Verwendung des Antragsformulars: Für die Antragstellung ist ausschließlich das bereitgestellte Antragsformular zu verwenden.
  5. Vollständigkeit des Antrags: Alle erforderlichen Angaben müssen vollständig vorliegen. Die vorgegebenen Zeichenbegrenzungen sind zu beachten. Bei Fragen unterstützen die eTeach-Koordination oder die Kontaktstellen gern vorab.
  6. Fristgerechte Einreichung: Der Antrag muss innerhalb der veröffentlichten Frist über das Einreichungsportal Converia eingereicht werden. Verspätet eingehende Anträge können erst in der nächsten Ausschreibungsrunde berücksichtigt werden.
  7. Zustimmung der Hochschulleitung: Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die Zustimmung der Hochschulleitung vorliegt. Die jeweiligen eTeach-Kontaktstellen werden nach Antragseingang über die Einreichung informiert, um die Zustimmung der Hochschulleitungen einzuholen.

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Bis wann ist mit einer Förderentscheidung zu rechnen?

Alle Antragstellenden werden spätestens Ende Oktober 2026 darüber informiert, ob ihr Projekt gefördert wird.

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Wie erfahre ich, ob mein Antrag gefördert wird?

Nach Abschluss des Bewertungs- und Vergabeverfahrens werden die Förder- bzw. Ablehnungsentscheidungen per E-Mail an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse der antragstellenden Person versendet.

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Wann kann die Förderung frühestens beginnen?

Die Förderung soll möglichst am 1. Januar 2027 beginnen.

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Wie lang kann der beantragte Förderzeitraum sein?

Der Förderzeitraum beträgt bei eTeach-Freiräumen sechs Monate, bei Kooperativen Impulsprojekten 12 Monate. Die Förderung endet spätestens am 31. Dezember 2027.

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Wie werden die Fördermittel bereitgestellt?

Die bewilligten Fördermittel werden den Hochschulen vollständig im Voraus zur Verfügung gestellt. Spätestens einen Monat nach Abschluss des Projekts erfolgt die Abrechnung mit der eTeach-Koordination. Hierbei sind die tatsächlich angefallenen Ausgaben nachzuweisen. Nicht verwendete oder überzahlte Fördermittel sind an die eTeach-Koordination zurückzuzahlen.      

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Was passiert, wenn sich während der Projektlaufzeit Änderungen ergeben?

Sollten sich wesentliche Änderungen am Projektvorhaben oder bei der Verwendung der Fördermittel ergeben, ist dies frühzeitig mit der eTeach-Koordination abzustimmen.

Wie stark sollen Geförderte im Netzwerk eingebunden und aktiv sein?

Die Projektergebnisse sollen allen Interessierten an den Thüringer Hochschulen zugänglich gemacht werden. Daher werden Geförderte bereits während der Projektlaufzeit dazu angehalten, Ideen zur Aufbereitung, Verfügbarmachung und Anschlussfähigkeit ihrer Ergebnisse zu entwickeln.

Die Einbindung der Geförderten erfolgt insbesondere über folgende Formate:

  • Regelmäßiger Austausch mit den Kontaktstellen: Die Kontaktstelle wird kontinuierlich über den Projektstand und etwaige Änderungen in Stellenbesetzung oder tatsächlichen Projektstart informiert und begleitet das Vorhaben beratend. Bei Bedarf können sich Geförderte jederzeit an die Kontaktstelle oder die eTeach-Koordination wenden.
  • Austauschtreffen im Projektverlauf: Im Rahmen von Austauschtreffens kommen Projektbeteiligte, eTeach-Koordination und Kontaktstellen der beteiligten Hochschulen zusammen. Die Austauschtreffen werden von der eTeach-Koordination initiiert und können als Kick-off zu Projektbeginn, als Zwischenbilanz in der Projektmitte sowie als Abschlussgespräch zur Vorbereitung des Transfers und der Ergebnisaufbereitung genutzt werden.
  • „Im Dialog“-Workshop (jährlich, in Kooperation mit dem Stifterverband): Der Vernetzungsworkshop dient dem Austausch zwischen Geförderten und Interessierten. Die Teilnahme sowie die Präsentation der Projekte in Form eines Posters und Pitches ist während der Förderlaufzeit verbindlich.
  • eTeach-Jahrestagung: Die jährlich stattfindende Tagung präsentiert Lehrinnovationen aus den geförderten Projekten und fördert den hochschulübergreifenden Diskurs zur digitalen Hochschullehre. Von den Geförderten wird die Einreichung eines Beitrags (mindestens eines Posters) verbindlich erwartet.
  • Projektabschluss und Ergebnisdokumentation: Nach Projektende ist ein Sachbericht an die eTeach-Koordination zu übermitteln. Darüber hinaus sind die Ergebnisse in geeigneter Form als Praxisbeispiel oder Lehr-/Lernkonzept auf der Good-Practice-Plattform des eTeach-Netzwerks bereitzustellen.

Die eTeach-Koordination koordiniert die jeweiligen Beiträge und Einbindungen und lädt die Geförderten zu den entsprechenden Formaten ein.

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Wie werden die Projektergebnisse hochschulübergreifend sichtbar und nutzbar gemacht? Welche Transfermöglichkeiten bietet das eTeach-Netzwerk Thüringen?

Die Möglichkeiten des Transfers und der Bereitstellung von Projektergebnissen richten sich nach den Zielen und Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens. Das eTeach-Netzwerk Thüringen steht unterschiedlichen Formen der Ergebnisaufbereitung offen gegenüber, sofern diese einen nachhaltigen Transfer ermöglichen und für die Projektbeteiligten praktikabel umsetzbar sind. Daher werden bereits im Antrag erste Überlegungen zur Verbreitung und Nachnutzung der Ergebnisse erfragt.

Das eTeach-Netzwerk Thüringen unterstützt den Transfer der Projektergebnisse aktiv. Insbesondere die eTeach-Jahrestagung bietet eine Plattform, um geförderte Projekte vorzustellen, Erfahrungen auszutauschen und Anknüpfungspunkte für Lehrende aller Thüringer Hochschulen zu schaffen. Darüber hinaus können Workshops genutzt werden, um Projektergebnisse zu präsentieren und in deren Nutzung einzuführen.

Des Weiteren ist es für alle Projektbeteiligte verbindlich, ihre Erfahrungen und Ergebnisse in geeigneter Form als Praxisbeispiel oder Lehr-/Lernkonzept auf der Good Practice Plattform des eTeach-Netzwerks zur Verfügung zu stellen. Dies kann beispielsweise als Praxisbeispiel, Lehr-/Lernkonzept, Tutorial, Moodle-Kursraum, Materialsammlung oder Workshopkonzept erfolgen. Ziel ist es, anderen Lehrenden einen möglichst einfachen Zugang zu den Ergebnissen zu ermöglichen und deren Nachnutzung zu fördern.

Die Aufbereitung und Bereitstellung der Projektergebnisse erfolgt in Abstimmung mit den entsprechenden Kontaktstellen sowie der eTeach-Koordination und sollte spätestens drei Monate nach Projektende abgeschlossen sein.

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Wer verfasst den Abschlussbericht und welche Anforderungen gelten für die Berichterstattung?

Der Abschlussbericht wird von den Geförderten erstellt. Die eTeach-Koordination oder die Kontaktstellen können dabei unterstützend tätig werden. Im Abschlussbericht werden der Projektverlauf und die erzielten Ergebnisse dargestellt und reflektiert. Für die Erstellung des Berichts stellt die eTeach-Koordination den Geförderten zum Projektende eine Vorlage mit entsprechenden Leitfragen zur Verfügung. Der Abschlussbericht sowie der Verwendungsnachweis sind spätestens einen Monat nach Projektende bei der eTeach-Koordination einzureichen.

Darüber hinaus werden die geförderten Projekte nach ihrem Abschluss hinsichtlich des Prozesses von der Antragstellung mit ihren Fördermodalitäten bis zum Projektende evaluiert. Die Evaluation wird nach Projektende zugeschickt und soll von allen Projektleitenden ausgefüllt werden. Die Ergebnisse der Evaluation dienen dazu, das Instrument der Impulsprojekte weiterzuentwickeln und prozessbezogene Erkenntnisse zu gewinnen.

Wissenstransfer und Kooperationsgesuche

Wichtig ist uns, dass Ihre Erkenntnisse und Ergebnisse für andere Lehrende an den Thüringer Hochschulen nutzbar sind. Wir bitten Sie deshalb schon bei der Planung Ihres Vorhabens über den Transfer in andere Kontexte, in andere Disziplinen und andere Hochschulen nachzudenken. Gewinnen Sie Partner:innen an anderen Hochschulen, um den Transfer bereits im Projektverlauf zu erproben und von den Synergien zu profitieren.

Das sind unsere geförderten Vorhaben.

Projekte der Förderrunde 2026

Im Projekt OCAAS, initiiert von Prof. Dr.-Ing. Falk Liebold (Duale Hochschule Gera-Eisenach) und Prof. Dr. Holger Cartarius (Friedrich-Schiller-Universität Jena), wird ein innovatives digitales System zur kontinuierlichen Kompetenzdiagnose in MINT-Studiengängen entwickelt. Ausgangspunkt ist die Herausforderung, dass die aktuelle Prüfungslandschaft stark auf eine einzige summative Abschlussprüfung fokussiert ist, während wöchentliche Übungen oft nur Teilaspekte abdecken und kaum schnelle, transparente Rückmeldungen liefern. Dies führt zu Prüfungsstress und erschwert Studierenden eine kompetenzorientierte Vorbereitung.

OCAAS soll als modulares Moodle-Plugin eine kontinuierliche, formative Rückmeldung ermöglichen. Ein interaktives Dashboard – visualisiert als Spinnennetzdiagramm – gibt Studierenden Einblick in ihre fachlichen und methodischen Kompetenzen, etwa Theorieverständnis, Transferfähigkeit oder Problemlösekompetenz.

Das System erweitert bestehende Moodle-Funktionalitäten um komplexe, für Naturwissenschaften und Technik typische Aufgabentypen und kombiniert klassische Aufgaben, Transferaufgaben, formative Tests und Selbstreflexion. Lehrende können anonymisierte Fortschrittsdaten nutzen, um ihre Lehrformate gezielt anzupassen.

Mit OCAAS entsteht ein Werkzeug, das Transparenz im Lernprozess schafft, kompetenzorientiertes Arbeiten fördert und Prüfungsstress reduziert – und sich zugleich problemlos auf weitere Fächer übertragen lässt.

Im Projekt KI-TuPr L, initiiert von Prof. Rolf Kruse (FH Erfurt) und Dr. Hasnain Bokhari (Universität Erfurt), wird untersucht, wie Künstliche Intelligenz sinnvoll in projektbasierte Hochschullehre integriert werden kann. KI verändert Lernprozesse tiefgreifend – zugleich besteht die Gefahr, dass Studierende Ergebnisse erzeugen, ohne ein echtes Verständnis aufzubauen.

Das Vorhaben entwickelt daher didaktische Methoden und Modelle, die Studierende zum reflektierten und verantwortungsvollen Einsatz von KI befähigen und nachhaltigen Lernerfolg sichern sollen. Im Mittelpunkt steht ein digitaler KI-Tutor, der Lernprozesse adaptiv begleitet und sowohl fachliche als auch methodische Unterstützung bietet.

Der KI-Tutor wird prototypisch umgesetzt, in Lehrveranstaltungen erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Die Innovation des Projekts liegt in der Verbindung technologischer Assistenz mit didaktischer Reflexion – ein Ansatz, der AI-Literacy, kollaboratives Arbeiten und selbstgesteuertes, projektbasiertes Lernen stärkt.

Unter der Leitung von Dr. Dagmar Brand (Universität Erfurt) und Dr.-Ing. Stefan Griebel (TU Ilmenau) entwickeln Lehramts- und Technikstudierende beider Hochschulen gemeinsam kindgerechte Zugänge zum Themenfeld Technik. In dem Projekt entstehen in interdisziplinären Teams praxiserprobte Unterrichtskonzepte, die digitale Bildung und erste Programmierkenntnisse altersgerecht vermitteln – eingebettet in Mathematik, Sachunterricht und Werken.

Auf Basis von Lego Education und Circuit Cubes werden erschwingliche, adaptierbare Materialien entwickelt, die sowohl die fachlichen als auch die digitalen Kompetenzen von Grundschulkindern stärken. Gleichzeitig sammeln Studierende wertvolle Praxiserfahrungen.

Die Ergebnisse fließen als offene Bildungsressourcen (OER) in Unterricht und Lehramtsausbildung ein und schaffen nachhaltige Synergien zwischen beiden Hochschulen. Das Projekt verbindet innovative Programmiermaterialien mit den Thüringer Lehrplänen und zeigt ein tragfähiges Modell für zukunftsorientierte MINT-Förderung in der Grundschule.

Projekte der Förderrunde 2025

Das Projekt „Immersive Media for Practical and Active Classroom Training“ (IMPACT) ist ein gemeinsames Vorhaben von Prof. Dr. Wolfgang Broll der Technischen Universität Ilmenau und von Prof. Dr. Ulf Sauerbrey der Universität Erfurt. Ziel ist es, immersive Medien und Virtual Reality (VR)-Technologien für praxisnahes und aktives Lernen im Unterricht zu entwickeln und einzusetzen. Dabei soll die Interaktion in virtuellen Klassenzimmern verbessert und Lehrmethoden durch moderne VR-Technologien unterstützt werden.

>>> Hier geht’s zum ausführlichen Projektbericht auf der Good Practice Plattform

Das Projekt „Learning With Water: Between Land-Based Learning and E-Portfolio“ zwischen Jun.-Prof. Dr. Alexandra Toland von der Bauhaus-Universität Weimar und Prof. Dr. Caroline Rosenthal von der Friedrich-Schiller-Universität Jena beschäftigt sich mit innovativen Ansätzen zur Vermittlung von Wissen über Wasserressourcen und deren nachhaltigen Umgang. Ziel ist es, traditionelle Bildungsmodelle mit digitalen Methoden zu verbinden und ein Bewusstsein für die Wechselwirkungen zwischen ökologischen und sozialen Aspekten von Wasser zu schaffen. Dabei wird ein Ansatz verfolgt, der sowohl landbasiertes Lernen als auch die Nutzung von E-Portfolios integriert. Dies soll Lernenden ermöglichen, die Bedeutung von Wasser nicht nur als Ressource, sondern als zentralen Bestandteil von Ökosystemen und sozialen Strukturen zu verstehen.

>>> Hier geht’s zum ausführlichen Projektbericht auf der Good Practice Plattform

Das Projekt „Analyse der Nutzung von Geschichts-Bildungsportalen zur Förderung des Praxisbezugs im Informatik- und Geschichtslehramtsstudium“ wird von den Lehrenden Prof. Dr. Anke John von der Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prof. Dr. Marcel Spehr von der Fachhochschule Erfurt durchgeführt. Das Projekt untersucht, wie digitale Geschichtsportale, wie das Deutsche Zeitungsportal oder andere digitale Sammlungen in der Lehramtsausbildung genutzt werden können, um die Verbindung zwischen Theorie und Praxis zu stärken. Ziel ist es, künftigen Lehrkräften methodische Ansätze zur Nutzung solcher Portale für den Geschichtsunterricht näherzubringen und gleichzeitig technologische Kompetenzen zu fördern. Besonders im Fokus steht die Kombination aus informatischen und geschichtsdidaktischen Elementen, um innovative und praxisorientierte Lehrmethoden zu entwickeln.

>>> Hier geht’s zum ausführlichen Projektbericht auf der Good Practice Plattform.

Die Klassifikation der ICF (WHO, 2001) als bio-psycho-soziales Modell gewinnt in pädagogischen, sozialen und therapeutischen Kontexten zunehmend an Bedeutung. Bislang existiert kein attraktives digitales, multimediales Selbstlernkonzept für deren praktische Anwendung. ICF! ist ein kompetenzorientiertes modulares Selbstlernkonzept, das interdisziplinär und partizipativ entwickelt wird. Studierende erwerben fallorientiert Wissen und Fertigkeiten zur Etablierung von Routinen für die Praxis. Das Projekt wird von Prof. Dr. Sandra Neumann aus der Universität Erfurt und Prof. Dr. Andreas Seidel aus der Hochschule Nordhausen geleitet und alle Inhalte werden im Anschluss als OER zur Verfügung stehen.

Hier geht’s zum ausführlichen Projektbericht auf der Good Practice Plattform.

Projekte der Förderrunde 2024

Thema: LogDesignBuild Suhl. Schwachholz in der didaktisch–digitalen Kette Forst–Gestaltung–Bau.  Antragsteller: Prof. Frank Bauer, Fachhochschule Erfurt. Kooperationspartner: Jun.-Prof. Dr. Thomas Pearce, Bauhaus-Universität Weimar.

Thema: Oral History in den historischen Fächern;  Kooperationspartner*innen: Dr. Axel Doßmann (Friedrich-Schiller-Universität Jena) und Dr. Agnès Arp, Universität Erfurt.

Thema: Situiertes Lernen in Social-Virtual-Reality in der Lehramtsausbildung. Antragsteller: Prof. Dr. Wolfgang Broll, Technische Universität Ilmenau. Kooperationspartner: Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, Universität Erfurt.

Projekte der Förderrunde 2023

Thema: Übertragung einer selbst entwickelten Lernstandserfassung von Studierenden auf weitere technische Bachelorstudiengänge an der Uni Erfurt sowie der DHGE. Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Christian Döbel, Duale Hochschule Gera-Eisenach, Kooperationspartner: Prof. Dr. Waldemar Bauer, Universität Erfurt

Thema: Verstetigung der Immersiven Lernplattform Thüringen (ILT+) Antragsteller: Prof. Rolf Kruse, Fachhochschule Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Broll, Technische Universität Ilmenau

Thema: Silent Places – Safe Spaces: Raum, Urbanität und Spiritualität im transkulturellen Setting. Antragsteller: Prof. Dr. Katharina Waldner, Universität Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr.-Ing. Doris Gstach, Fachhochschule Erfurt.

Thema: GeViLab – Gemeinsame virtuelle Laborbesuche zu Groß- und Spezialversuchen. Antragsteller: Jun.-Prof. Dr.-Ing. Lars Abrahamczyk, Bauhaus-Universität Weimar, Kooperationspartner: Prof. Rolf Kruse, Fachhochschule Erfurt.

Thema: International Urban Design Hackathon – Exploring aesthetics of sustainability Kollaboration von städtebaulicher Online-Lehre und empirischer Kommunikationsforschung (STADTKOMM). Antragsteller: Dr. Steffen de Rudder, Bauhaus-Universität Weimar, Kooperationspartner:Prof. Dr. Jens Wolling, Technische Universität Ilmenau.

Thema: Weiterentwicklung des digitalen Labors für die Nutzbarkeit in der hochschul- und fächerübergreifenden remote-basierten hybriden Lehre. Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Falk Liebold, Duale Hochschule Gera-Eisenach, Kooperationspartner: Dr.-Ing. Prof. h. c. Karsten Henke, Technische Universität Ilmenau.

Projekte der zweiten Förderrunde 2022

Thema: Konzept und Anwendung (Fernziel App), um die Praxiserfahrung mit einem Chor im Curriculum zu erweitern und zusätzlich gezielt Hörerfahrung aufzubauen. Antragsteller: Prof. Juan Miguel Verdugo Garcia, Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, Kooperationspartner: Martin Bosch, Universität Erfurt.

Thema: Entwicklung von moodlebasierter OER zu medienbezogener Schulentwicklung im Rahmen medienpädagogischer Kompetenzförderung im Lehramtsstudium. Antragsteller: Prof. Dr. Sven Jöckel, Universität Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr. Nils Berkemeyer, Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Thema: Entwicklung und Erprobung interaktiver, digitaler Methoden zur ganzheitlichen und interaktiven Erhebungca des Lernstandes in technischen Fächern, Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Christian Döbel, Duale Hochschule Gera-Eisenach, Kooperationspartner: Prof. Dr. Waldemar Bauer, Universität Erfurt.

Thema: Crossmediale Integration audiovisueller Archivbestände in der Transkulturellen Musikforschung: Innovative Zugänge zu Bild- and Tonmaterial zur Bereicherung universitärer Lehrszenarien Antragsteller: Prof. Dr. Tiago de Oliveira Pinto, Hochschule für Musik Franz Liszt, Weimar, Kooperationspartner: Prof. Jakob Hüfner, Bauhaus-Universität Weimar.

Projekte der ersten Förderrunde 2022

Thema: Hybride Lehr- und Lernumgebung für die virtuelle Produktentwicklung Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Stephan Husung, Technische Universität Ilmenau, Kooperationspartner: Prof. Dr.-Ing. Folker Flüggen, Hochschule Nordhausen.

Thema: Verstetigung der Immersiven Lernplattform Thüringen (ILT+) Antragsteller: Prof. Rolf Kruse, Fachhochschule Erfurt, Kooperationspartner: Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Broll, Technische Universität Ilmenau

Thema: Heilige Räume in Erfurt. Antragstellerin: Prof. Dr. Katharina Waldner, Universität Erfurt. Kooperationsparterinnen:Prof. Dr.-Ing. Doris Gstach, Fachhochschule Erfurt und Dr. Silke Martin, Universität Erfurt.

Thema: 360° Escape Rooms. Antragsteller: Prof. Dr.-Ing. Christian Springer, Fachhochschule Erfurt. Kooperationspartner:Prof. Dr.-Ing. Jörg Londong, Bauhaus-Universität Weimar

Hochschule Schmalkalden

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