Elektronische Prüfung ist ein prüfungsrechtlicher Begriff. Im Hochschulprüfungsrecht wird grundsätzlich zwischen schriftlichen, mündlichen und elektronischen Prüfungen unterschieden.

Die elektronische Prüfung wird in den einschlägigen Rechtsvorschriften meist in direkter Verbindung zur Verwendung der sogenannten Antwort-Wahl-Aufgaben definiert. Diese enge juristische Definition der elektronischen Prüfung ist aus prüfungsdidaktischer Sicht nicht zufriedenstellend und auch im Rechtsgebrauch weitgehend überholt (Morgenroth, 2021). Nach aktuell herrschender Rechtsauffassung hat sich der Begriff der elektronischen Prüfung erweitert und schließt einen weiteren Kreis an elektronischen Prüfungsformen ein.

Wichtiges Merkmal elektronischer Prüfungen, dass Verteilung, Durchführung und Verarbeitung der Prüfung in demselben informationstechnischen System erfolgen muss. Nur dieser letzte Teil unterscheidet sie von der allgemeineren Definition der digitalen Prüfung. Erst dann, wenn die Eingaben der Studierenden im Rahmen einer Prüfung das elektronische Prüfungssystem nicht verlassen, kommt prüfungsrechtlich die Einordnung als elektronische Prüfung infrage (Niehues, Fischer & Jeremias, 2018). Praktisch läuft dies darauf hinaus, dass nur Prüfungen, die in einem dedizierten elektronischen Prüfungssystem durchgeführt werden, im prüfungsrechtlichen Sinne als elektronische Prüfungen gelten.

———————————-

Quelle:

Anpassung aus: Bandtel, M., Baume, M., Brinkmann, E., Bedenlier, S., Budde, J., Eugster, B., Ghoneim, A., Halbherr, T., Persike, M., Rampelt, F., Reinmann, G., Sari, Z., Schulz, A. (Hrsg.) (2021). Digitale Prüfungen in der Hochschule. Whitepaper einer Community Working Group aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Version 1.1. Berlin: Hochschulforum Digitalisierung. https://hochschulforumdigitalisierung.de/sites/default/files/dateien/HFD_Whitepaper_Digitale_Pruefungen_Hochschule.pdf

 

Hochschule Schmalkalden

Kontaktstellen

Leichte Sprache